DNA-Profil
Hunde in Schweizer Besitz müssen ab 1. Juli 2024 vor dem ersten Zuchteinsatz in der Schweiz im SHSB eingetragen sein. Für alle zur Zucht eingesetzten Hunde muss das DNA-Profil bei der Stammbuchverwaltung der SKG hinterlegt sein. Das DNA-Profil wird im SHSB hinterlegt.
Ein DNA-Profil ist ein unveränderlicher, eindeutiger genetischer Fingerabdruck Ihres Tieres, der lebenslang bestehen bleibt und unter anderem eine sichere Identifizierung ermöglicht.
Formular für Untersuchungsauftrag DNA
https://www.skg.ch/wp-content/uploads/2025/05/Antrag-SKG_SCS-05_2025_DE.pdf
